Waale, Schieber und nächtliche Spaziergänge
Tragwaal und Zweigkanäle
Meist gab es einen Hauptrinne, den Tragwaal, der das Wasser vom Bach oder Fluß, von dem das Wasser abgeleitet wurde, zu den Feldern transportierte.
Das vom Tragwaal abgeleitete Wasser lief dann in kleinen, von den Bauern künstlich angelegten Bachbetten, Wegen, Böschungen und Wiesenrändern entlang, bis es schließlich beim zu bewässernden Acker, angekommen war.
Auch dort wurde in kleinen Wasserrinnen mit Sperren (Schieber) dafür gesorgt, dass bis zum Ende der Wasserzeit das gesamte Areal sauber überschwemmt bzw. bewässert war.
Das Wasserrecht
Je dichter die Besiedelung wurde, desto genauer wurde auch die Nutzung des Wassers geregelt. Dafür wurde ein extra eingerichteter Zyklus, ein sogenanntes Reihum-Verfahren entworfen, dass Zeit und Dauer der Bewässerung für die einzelnen Bauern bestimmte.
Die Bauern mussten entsprechend diesem Wasserrecht die manuellen Ventile („Schiaber oder Schieber“) zu den Bewässerungsanlagen ihrer Wiesen, Felder oder Äcker öffnen, um für die „Wasserzeit“ das Wasser für die Bewässerung zur Verfügung zu haben.
Schieber steuern das Wasser
Dazu musste der Bauer mit einem Schiebereisen mehrmals, zumeist in der Nacht, zu den zentralen Stellen seiner Wiesen marschieren und das Wasser über „Schieber“ leiten.
Schieber waren dabei in Holz oder festem Blech angefertigte Platten, die von oben in eigens im Waal an bestimmten Stellen vorgesehene Führungen geschoben wurden, sodass dem Waal entlang eine künstliche Barriere entstand.
Das aufgestaute Wasser musste natürlich zuvor über einen Schieber, der das Wasser seitlich am Waal abführte, umgeleitet werden. Man nannte diese Aktivität „Wasser ableiten“.
Somit wurde das gesamte Wasser, welches der Waal führte für die Bewässerungszwecke desjenigen Bauern abgeleitet, der gerade „Wasserrecht“ hatte.
Wasserneid
Hieraus folgt natürlich, dass alle Ableitungskanäle der nachfolgenden Bauern, die nach dieser künstlichen Barriere des gerade ableitenden Bauern entlang des Waales angeordnet waren, vollkommen ohne Wasser blieben.
Klar wird auch, dass alle Bauern, die vor dem ableitenden Bauern ihre Schieber in Position gebracht hätten, dem Wasserrecht-Besitzer das komplette Wasser entziehen hätten können. Derlei Situationen kamen immer wieder vor, entweder aus Versehen oder manchmal auch aus Bosheit (= Wasserneid) und führten nicht selten zu heftigem Streit unter den Bauern.
Im Grossen und Ganzen hielten sich aber die Bauern grundsätzlich an diese Regeln, da es für die Ernte und den Ertrag unerlässlich war, dass man das Wasser nutzte, wenn man das Recht dazu hatte.